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Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen

Klasse 11 und 12

 

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Ausbildungsziel

Die zweijährige Fachoberschule 11/12 vermittelt die Fachhochschulreife und erweiterte berufliche Kenntnisse im Bereich Sozial- und Gesundheitswesen. Sie bildet außerdem eine Zugangsvoraussetzung für die Fachschule für Sozialpädagogik und die Fachschule für Heilerziehungspflege. Im Unterricht werden die praktischen Erfahrungen aufgearbeitet und die Allgemeinbildung wird vertieft.
Fundament der Ausbildung ist das christliche Menschenbild. An ihm orientiert sich die pädagogische Arbeit.

 

Aufnahme voraussetzungen

Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife
Praktikantenvertrag

 

Dauer und Organisation der Ausbildung

•   in Klasse 11 vier Tage Praktikum in Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens und 12

    Stunden Unterricht pro Woche (Montag 8.00-14.50 Uhr, Dienstags 8.00-11.10 Uhr)

•   in Klasse 12 Vollzeitunterricht von 34 Wochenstunden

 

Unterrichtsfächer

Klasse 11:
Berufsbezogener Lernbereich:
-   Erziehungswissenschaft
-   Mathematik
-   Englisch

Berufsübergreifender Lernbereich:
-   Deutsch/Kommunikation
-   Religionslehre
-   Politik/Gesellschaftslehre

Klasse 12:
Berufsbezogener Lernbereich:
-   Erziehungswissenschaft
-   Gesundheitswissenschaft
-   Mathematik
-   Englisch
-   Biologie
-   Informatik
-   Wirtschaftslehre

Berufsübergreifender Lernbereich:
-   Deutsch/Kommunikation
-   Religion
-   Sport/Gesundheitsförderung
-   Politik/Gesellschaftslehre

Differenzierungsbereich:
-   z.B. Kunsterziehung, Musikerziehung, Spiel, Medienerziehung

 

Berechtigungen

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Fachoberschule Klasse 12 wird die Fachhochschulreife erworben.


Sie berechtigt:

•   zum Besuch der Fachschule für Sozialpädagogik

•   zum Besuch der Fachschule für Heilerziehungspflege

•   zum Studium an Fachhochschulen für Sozialwesen

•   zum Studium an Fachhochschulen anderer Fachrichtungen nach einem einschlägigen

    Praktikum

•   zum Studium an Gesamthochschulen

 

Sie ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Berufsausbildungen (Beschäftigungstherapeuten, Logopäden, u.a.).

 

Ausbildungskosten

Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen werden Lernmittel gewährt. Es wird eine Sachkostenpauschale erhoben. Außerdem sind eventuelle Studienfahrten und Workshops zu finanzieren.

 

Ausbildungsbeihilfen

Diese können nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz gewährt werden. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit der Förderung nach dem Arbeitsförderungsgesetz.

 

Antrag auf Aufnahme

Die Bewerbungsunterlagen können bereits ab September eingereicht werden.

 

Dem Antrag sind beizufügen:

•   Lebenslauf

•   drei Passbilder (bitte auf der Rückseite mit Namen versehen)

•   Taufnachweis

•   Versetzungszeugnis nach Klasse 10 in beglaubigter Kopie
    ab Februar: Halbjahreszeugnis der Klasse 10 in beglaubtigter Kopie

•   Bescheinigung der Praxisstelle
    bis zu den Sommerferien: Praktikantenvertrag

 

Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt nach einem Bewerbungsgespräch.

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