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Fachschule für Sozialpädagogik

-Teilzeitform-

 

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Ausbildungsziel

Die Fachschule für Sozialpädagogik bildet staatlich anerkannte Erzieher/-innen aus und vermittelt die Fachhochschulreife.
Das Ziel der Ausbildung ist die Befähigung, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe eigenverantwortlich tätig zu sein. Arbeitsfelder sind: Tageseinrichtungen für Kinder, Integrative Gruppen, Schulkindbetreuung, Offene Kinder- und Jugendarbeit, Einrichtungen für Hilfen zur Erziehung (z. B. Heime) und Jugendsozialarbeit.
Fundament der Ausbildung ist das christliche Menschenbild. An ihm orientiert sich die pädagogische Arbeit.

 

Aufnahme voraussetzungen

•  

mindestens Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife
 
•  
Abschluss eines berufsqualifizierenden Bildungsganges von zweijähriger Dauer, z.B. Kinderpfleger/-in, Sozialhelfer/-in, Heilerziehungshelfer/-in
oder
•  
Abschluss eines Berufsfachschulbildungsganges oder Fachoberschulbildungs-ganges, der in zwei Jahren neben (erweiterten) beruflichen Kenntnissen die Fachhochschulreife vermittelt
oder
•  
Nachweis einer einschlägigen Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren
oder
•  
Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung in Verbindung mit einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit, z.B. Soziales Jahr, Zivildienst, Praktikum (Einzelfallentscheidung durch die Schulleitung)

 

Dauer und Organisation der Ausbildung

Die Ausbildung in der Fachschule für Sozialpädagogik gliedert sich in

•  

inen zweijährigen fachtheoretischen Ausbildungsabschnitt mit insgesamt 16 Wochen Praktika
und
•  
einen einjährigen fachpraktischen Ausbildungsabschnitt (Berufspraktikum) mit 160-200 Stunden praxisbegleitendem Unterricht

Unter bestimmten Bedingungen sind auch Praktika im europäischen Ausland möglich.

 

Unterrichtsfächer

Fachrichtungsübergreifender Lernbereich
-   Deutsch/Kommunikation
-   Naturwissenschaften
-   Politik/Gesellschaftslehre
-   Englisch

Fachrichtungsbezogener Lernbereich
-   Sozialpädagogische Theorie und Praxis
-   Bildungsbereiche in der Kinder- und Jugendhilfe
-   Musisch-kreative Gestaltung, Spiel
-   Sprache/Medien
-   Natur/Kulturelle Umwelten
-   Gesundheit/Bewegung
-   Religionslehre/Religionspädagogik
-   Projektarbeit
-   Praxis in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe

Differenzierungsbereich
-   Mathematik
-   Arbeitsgemeinschaften

 

Berechtigungen

Mit der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung

wird die staatliche Anerkennung als Erzieher/-in ausgesprochen

wird die Fachhochschulreife zuerkannt, wenn die Fächer Englisch und Mathematik erfolgreich abgeschlossen werden

kann nach einer mindestens einjährigen Berufserfahrung als Erzieher/-in die Ausbildung zur Heilpädagogin/zum Heilpädagogen begonnen werden

kann die Klasse 13 der Fachoberschule mit dem Ziel der Allgemeinen Hochschulreife besucht werden

ist die Berechtigung zum Studium an Fachhochschulen für Sozialwesen sowie, nach einem einschlägigen Praktikum, auch an Fachhochschulen anderer Fachrichtungen verbunden.

 

Ausbildungskosten

Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen werden Lernmittel gewährt. Es wird eine Sachkostenpauschale erhoben. Außerdem sind eventuelle Studienfahrten und Workshops zu finanzieren.

 

Ausbildungsbeihilfen

Diese können nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz gewährt werden. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit der Förderung nach dem Arbeitsförderungsgesetz.

 

Antrag auf Aufnahme

Die Bewerbungsunterlagen können bereits ab September eingereicht werden.

 

Dem Antrag sind beizufügen:

Lebenslauf

drei Passbilder (bitte auf der Rückseite mit Namen versehen)

Taufnachweis

Zeugnis über die Fachoberschulreife in beglaubigter Kopie

Nachweis über die berufspraktischen Voraussetzungen

Führungszeugnis (am 1. Schultag vorzulegen)

 

Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt nach einem persönlichen Bewerbungsgespräch.

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