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Fachschule für Heilerziehungspflege

 

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Ausbildungsziel

Die Fachschule für Heilerziehungspflege bildet staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger/-innen aus und vermittelt die Fachhochschulreife. Heilerziehungspfleger/- innen sind sozialpädagogische Fachkräfte für die Erziehung, Bildung, Begleitung, Betreuung und Pflege von Menschen aller Altersgruppen mit Behinderung.

 

Die Ausbildung befähigt zur selbstständigen Tätigkeit mit und für Menschen mit Behinderung in den Lebensbereichen des Wohnens, der Bildung und Erziehung, der Arbeit, der Freizeit und in der Seniorenbetreuung.

 

Fundament der Ausbildung ist das christliche Menschenbild. An ihm orientiert sich die pädagogische Arbeit.

 

Aufnahmevoraussetzungen

•   Mindestens Sekundarabschluss I

-   Fachoberschulreife -

 

• Abschluss eines berufsqualifizierenden Bildungsganges von zweijähriger Dauer, z.B. Kinderpfleger/- in, Sozialhelfer/-in, Heilerziehungshelfer/-in

 

oder

• Abschluss einer Berufsfachschulbildungsganges oder Fachoberschulbildungsganges, der in zwei Jahren neben (erweiterten) beruflichen Kenntnissen die Fachhochschulreife vermitteln

 

oder

• Nachweis einer einschlägigen Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren

 

oder

• Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung in Verbindung mit einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit, z.B. Soziales Jahr, Zivildienst, Praktikum (Einzelfallentscheidung durch die Schulleitung)

 

Dauer und Organisation der Ausbildung

Die Ausbildung in der Fachschule für Heilerziehungspflege gliedert sich in

• einen zweijährigen fachtheoretischen Ausbildungsabschnitt mit insgesamt 16 Wochen Praktika und

• einen einjährigen fachpraktischen Ausbildungsabschnitt (Berufspraktikum) mit 160-200 Stunden praxisbegleitendem Unterricht.

 

Unterrichtsfächer

Fachrichtungsübergreifender Lernbereich:
• Deutsch/Kommunikation

• Englisch

• Politik/Gesellschaftslehre

• Religionslehre

 

Fachrichtungsbezogener Lernbereich:
• Theorie und Praxis der Heilerziehung

• Gesundheit/Pflege

• Psychiatrie

• Organisation/Recht/Verwaltung

• Heilerziehungspflegerische Schwerpunkte:

     - Kreativ-musischer Bereich (Musik/Rhythmik, Werken/Gestalten, Spiel)

     - Sprachlich-kommunikativer Bereich (Sprachförderung, Basale Stimulation/Kommunikation)

     - Gesundheits-bewegungsorientierter Bereich (Psychomotorik, Hauswirtschaft)

     - Organisatorisch-technologischer Bereich (Organisation/Technologie, einschl. EDV)

• Projektarbeit

• Praxis in Einrichtungen der Behindertenhilfe

Differenzierungsbereich:
-   Mathematik
-   Arbeitsgemeinschaften

 

Berechtigungen

Mit der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung

 

• wird der Berufsabschluss „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“ erworben

• wird die Fachhochschulreife zuerkannt, wenn die Fächer Englisch und Mathematik erfolgreich abgeschlossen werden

• kann nach einer mindestens einjährigen Berufserfahrung als Heilerziehungspfleger/-in die Ausbildung zur Heilpädagogin/zum Heilpädagogen begonnen werden

• kann die Klasse 13 der Fachoberschule mit dem Ziel der Allgemeinen Hochschulreife besucht werden

• ist die Berechtigung zum Studium an Fachhochschulen für Sozialwesen sowie nach einem einschlägigen Praktikum auch an Fachhochschulen anderer Fachrichtungen verbunden.

 

Ausbildungskosten

Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen werden Lernmittel gewährt. Es wird eine jährliche Sachkostenpauschale erhoben. Außerdem sind eventuelle Studienfahrten und Workshops zu finanzieren.

 

Ausbildungsbeihilfen

Diese können nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz gewährt werden. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit der Förderung nach dem Arbeitsförderungsgesetz.

 

Antrag auf Aufnahme

Die Bewerbungsunterlagen können bereits ab September eingereicht werden.

Dem Antrag sind beizufügen:

•   Lebenslauf

•   drei Passbilder (bitte auf der Rückseite mit Namen versehen)

•   Taufnachweis

•   Zeugnis über die Fachoberschulreife in beglaubigter Kopie

•   Nachweis über die berufspraktischen Voraussetzungen

•   Führungszeugnis (am 1. Schultag vorzulegen)

 

Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt nach einem persönlichen Bewerbungsgespräch.

 

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