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Ausbildungskonzept der Fachschule für Heilpädagogik
Ausbildungsziel |
In der Teilzeitform der Fachschule für Heilpädagogik wird die Qualifikation als staatlich anerkannte Heilpädagogin/staatlich anerkannter Heilpädagoge erworben.
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Aufnahme- voraussetzungen |
Fachschulausbildung im Bereich Sozialwesen eine mindestens einjährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit in sozial- oder heilpädagogischen Einrichtungen.
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Dauer und Organisation der Ausbildung |
Die Teilzeitausbildung umfasst drei Jahre mit jeweils
Die Teilzeitausbildung erfordert
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Unterrichtsfächer |
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich:
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Ausbildungskosten |
Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen werden Lernmittel gewährt. Es wird eine Sachkostenpauschale erhoben. Außerdem sind eventuelle Studienfahrten und Workshops zu finanzieren.
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Antrag auf Aufnahme |
Die Bewerbungsunterlagen können bereits ab September eingereicht werden.
Dem Antrag sind beizufügen: Lebenslauf • drei Passbilder (bitte auf der Rückseite mit Namen versehen) • Taufnachweis • Abschlusszeugnis der Fachschule für Sozialpädagogik oder Heilerziehungspflege • Nachweis einer mindestens einjährigen einschlägigen hauptberuflichen Tätigkeit in einer sozial- oder • heilpädagogischen Einrichtung • Bescheinigung des Arbeitgebers über eine hauptberufliche Tätigkeit in einer sozial- oder heilpädagogischen • Einrichtung • Führungszeugnis (am 1. Schultag vorzulegen)
Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt nach einem persönlichen Bewerbungsgespräch. |
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© 2007 Erzbischöfliches Berufskolleg Köln | Letztes Update:
Freitag, 27.11.2009 18:11