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Fachschule für Heilpädagogik

-Teilzeitform-

 

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Ausbildungskonzept der Fachschule für Heilpädagogik

 

Ausbildungsziel

 

In der Teilzeitform der Fachschule für Heilpädagogik wird die Qualifikation als staatlich anerkannte Heilpädagogin/staatlich anerkannter Heilpädagoge erworben.
Dieser Berufsabschluss berechtigt zur heilpädagogischen Arbeit mit verhaltensauffälligen und behinderten/beeinträchtigten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in verschiedenen heilpädagogischen Berufsfeldern wie z.B. in heilpädagogischen Kindergärten / Tageseinrichtungen / Heimen, integrativen Einrichtungen, Beratungs- und Frühförderstellen, Wohnheimen und Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
Fundament der Ausbildung ist das christliche Menschenbild. An ihm orientiert sich die pädagogische Arbeit.

 

Aufnahme-
voraussetzungen

Fachschulausbildung im Bereich Sozialwesen
oder
eine als gleichwertig anerkannte Qualifikation (es muss sich dabei um eine dreijährige Fachkraftausbildung handeln)
und

eine mindestens einjährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit in sozial- oder heilpädagogischen Einrichtungen.

 

Dauer und Organisation
der Ausbildung

Die Teilzeitausbildung umfasst drei Jahre mit jeweils
13 Wochenstunden.


Donnerstag 17.30 - 20.45 Uhr
Freitag 14.00 - 19.00 Uhr
Samstag (14-tägig) 08.15 - 13.30 Uhr

 

Die Teilzeitausbildung erfordert
eine hauptberufliche Tätigkeit als Erzieher/-in oder Heilerziehungspfleger/-in oder vergleichbare Fachkraft in einer sozial- oder heilpädagogischen Einrichtung
oder
mindestens 180 weitere Stunden Praxis in einer heilpädagogischen Einrichtung neben der allgemein erforderlichen heilpädagogischen Praxis mit schulischer Begleitung von 360 Stunden für nicht berufstätige Studierende.

Die Ausbildung beginnt jeweils am ersten Schultag nach den Sommerferien.
Die Ausbildung schließt mit dem Fachschulexamen ab, das aus zwei schriftlichen Arbeiten und einem Kolloquium besteht.

 

Unterrichtsfächer

Fachrichtungsübergreifender Lernbereich:
-   Deutsch/Kommunikation
-   Englisch
-   Politik/Gesellschaftslehre
-   Medizinische Grundlagen

Fachrichtungsbezogener Lernbereich:
-   Theoretische Grundlagen der Heilpädagogik und ihre Didaktik/Methodik
-   Theologisch-Anthropologisch-Ethische Grundlagen der Heilpädagogik

Methoden in der Heilpädagogik:
-   Musisch-kreative Verfahren/Spiel
-   Bewegungsorientierte Verfahren
-   Körperorientierte Verfahren
-   Beratungsverfahren
-   Psychotherapeutisch orientierte Verfahren
-   Heilpädagogische Praxis mit schulischer Begleitung
-   Projektarbeit

 

Ausbildungskosten

Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen werden Lernmittel gewährt. Es wird eine Sachkostenpauschale erhoben. Außerdem sind eventuelle Studienfahrten und Workshops zu finanzieren.

 

Antrag auf
Aufnahme
Die Bewerbungsunterlagen können bereits ab September eingereicht werden.
Dem Antrag sind beizufügen:

Lebenslauf

•   drei Passbilder (bitte auf der Rückseite mit Namen versehen)

•   Taufnachweis

•   Abschlusszeugnis der Fachschule für Sozialpädagogik oder Heilerziehungspflege
und
•   Urkunde über die staatliche Anerkennung oder vergleichbare Abschlüsse in beglaubigter Kopie.

•   Nachweis einer mindestens einjährigen einschlägigen hauptberuflichen Tätigkeit in einer sozial- oder

•   heilpädagogischen Einrichtung

•   Bescheinigung des Arbeitgebers über eine hauptberufliche Tätigkeit in einer sozial- oder heilpädagogischen

  Einrichtung

•   Führungszeugnis (am 1. Schultag vorzulegen)

 

Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt nach einem persönlichen Bewerbungsgespräch.

 

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