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Fachschule für Heilpädagogik

-Vollzeitform-

 

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Ausbildungskonzept der Fachschule für Heilpädagogik

 

 

Ausbildungsziel

 

In der Vollzeitform der Fachschule für Heilpädagogik wird die Qualifikation als staatlich anerkannte Heilpädagogin/staatlich anerkannter Heilpädagoge erworben.
Dieser Berufsabschluss berechtigt zur heilpädagogischen Arbeit mit verhaltensauffälligen und behinderten/beeinträchtigten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in verschiedenen heilpädagogischen Berufsfeldern, wie z.B. in heilpädagogischen Kindergärten / Tageseinrichtungen / Heimen, integrativen Einrichtungen, Beratungs- und Frühförderstellen, Wohnheimen und Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
Fundament der Ausbildung ist das christliche Menschenbild. An ihm orientiert sich die pädagogische Arbeit.

 

Aufnahme-
voraussetzungen

•   Fachschulausbildung im Bereich Sozialwesen
oder
•   eine als gleichwertig anerkannte Qualifikation (es muss sich dabei um eine dreijährige Fachkraftausbildung

  handeln)
und

•   eine mindestens einjährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit in sozial- oder heilpädagogischen

•   Einrichtungen.

 

Dauer und Organisation
der Ausbildung

Die Vollzeitausbildung umfasst insgesamt 1 ½ Jahre  mit jeweils 32 Wochenstunden.

In die Ausbildung integriert ist ein ganztägiges dreiwöchiges Blockpraktikum zu Beginn des zweiten Ausbildungshalbjahres sowie ein wöchentliches Teilzeitpraktikum mit praxisbegleitender Supervision im zweiten und dritten Ausbildungshalbjahr.

Die Ausbildung beginnt jeweils am ersten Schultag nach den Sommerferien.

Sie schließt mit dem Fachschulexamen ab, das aus zwei schriftlichen Arbeiten und einem Kolloquium besteht.

 

Unterrichtsfächer

Fachrichtungsübergreifender Lernbereich:
-   Deutsch/Kommunikation
-   Englisch
-   Politik/Gesellschaftslehre
-   Medizinische Grundlagen

Fachrichtungsbezogener Lernbereich:
-   Theoretische Grundlagen der Heilpädagogik und ihre Didaktik/Methodik
-   Theologisch-Anthropologisch-Ethische Grundlagen der Heilpädagogik

Methoden in der Heilpädagogik:
-   Musisch-kreative Verfahren/Spiel
-   Bewegungsorientierte Verfahren
-   Körperorientierte Verfahren
-   Beratungsverfahren
-   Psychotherapeutisch orientierte Verfahren
-   Heilpädagogische Praxis mit schulischer Begleitung
-   Projektarbeit

 

Ausbildungskosten

Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen werden Lernmittel gewährt. Es wird eine Sachkostenpauschale erhoben. Außerdem sind eventuelle Studienfahrten und Workshops zu finanzieren.

 

Ausbildungsbeihilfen

Diese können nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung gewährt werden.

 

Antrag auf
Aufnahme
Die Bewerbungsunterlagen können bereits ab September eingereicht werden.
Dem Antrag sind beizufügen:

•   Lebenslauf

•   drei Passbilder (bitte auf der Rückseite mit Namen versehen)

•   Taufnachweis

•   Abschlusszeugnis der Fachschule für Sozialpädagogik oder Heilerziehungspflege
und
•   Urkunde über die staatliche Anerkennung oder vergleichbare Abschlüsse in beglaubigter Kopie

•   Nachweis einer mindestens einjährigen einschlägigen Berufstätigkeit in einer sozial- oder heilpädagogischen

•   Einrichtung

•   Führungszeugnis (am 1. Schultag vorzulegen)

 

Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt nach einem persönlichen Bewerbungsgespräch.

 

 

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