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Ausbildungskonzept der Fachschule für Heilpädagogik
Ausbildungsziel |
In der Vollzeitform der Fachschule für Heilpädagogik wird die Qualifikation als staatlich anerkannte Heilpädagogin/staatlich anerkannter Heilpädagoge erworben.
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Aufnahme- voraussetzungen |
• Fachschulausbildung im Bereich Sozialwesen • handeln) • eine mindestens einjährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit in sozial- oder heilpädagogischen • Einrichtungen.
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Dauer und Organisation der Ausbildung |
Die Vollzeitausbildung umfasst insgesamt 1 ½ Jahre mit jeweils 32 Wochenstunden. In die Ausbildung integriert ist ein ganztägiges dreiwöchiges Blockpraktikum zu Beginn des zweiten Ausbildungshalbjahres sowie ein wöchentliches Teilzeitpraktikum mit praxisbegleitender Supervision im zweiten und dritten Ausbildungshalbjahr. Die Ausbildung beginnt jeweils am ersten Schultag nach den Sommerferien. Sie schließt mit dem Fachschulexamen ab, das aus zwei schriftlichen Arbeiten und einem Kolloquium besteht.
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Unterrichtsfächer |
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich:
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Ausbildungskosten |
Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen werden Lernmittel gewährt. Es wird eine Sachkostenpauschale erhoben. Außerdem sind eventuelle Studienfahrten und Workshops zu finanzieren.
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Ausbildungsbeihilfen |
Diese können nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung gewährt werden.
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Antrag auf Aufnahme |
Die Bewerbungsunterlagen können bereits ab September eingereicht werden.
Dem Antrag sind beizufügen: • Lebenslauf • drei Passbilder (bitte auf der Rückseite mit Namen versehen) • Taufnachweis • Abschlusszeugnis der Fachschule für Sozialpädagogik oder Heilerziehungspflege • Nachweis einer mindestens einjährigen einschlägigen Berufstätigkeit in einer sozial- oder heilpädagogischen • Einrichtung • Führungszeugnis (am 1. Schultag vorzulegen)
Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt nach einem persönlichen Bewerbungsgespräch.
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© 2007 Erzbischöfliches Berufskolleg Köln | Letztes Update:
Freitag, 27.11.2009 18:11