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Ausbildungsziel Die Berufsfachschule für Sozial- und Gesundheitswesen - Fachrichtung Kinderpflege - bildet staatlich anerkannte Kinderpfleger/-innen aus und vermittelt den Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife. Kinderpfleger/-innen sind im Rahmen von Pflege und Erziehungsprozessen ergänzend tätig. Im jeweiligen Tätigkeitsfeld - Familien oder Tageseinrichtungen - betreuen sie Kinder im Säuglings- und Kleinkindalter.
Aufnahmevoraussetzungen mindestens Sekundarabschluss I
Dauer und Organisation der Ausbildung Die Ausbildung dauert zwei Schuljahre: Eingeschlossen ist ein 16-wöchiges Praktikum. Die praktische Ausbildung erfolgt im Kindergarten. Das erste Halbjahr gilt als Probezeit.
Unterrichtsfächer Berufsbezogener Lernbereich
Berechtigungen Mit der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung wird der Berufsabschluss "Staatlich geprüfter Kinderpfleger/Staatlich geprüfte Kinderpflegerin" erworben wird die Fachoberschulreife zuerkannt, wenn die Fächer Englisch und Mathematik erfolgreich abgeschlossen werden kann in Verbindung mit der Fachoberschulreife die Fachschule für Sozialpädagogik besucht werden.
Ausbildungskosten Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen werden Lernmittel gewährt. Es wird eine Sachkostenpauschale erhoben. Außerdem sind eventuelle Studienfahrten und Workshops zu finanzieren.
Ausbildungsbeihilfen Diese können nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und nach dem Unterhaltsbeihilfegesetz für Schüler des Landes Nordrhein-Westfalen gewährt werden. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit der Förderung nach dem Arbeitsförderungsgesetz.
Antrag auf Aufnahme Die Bewerbungsunterlagen können bereits ab September eingereicht werden.
• Lebenslauf • drei Passbilder (bitte auf der Rückseite mit Namen versehen) • Taufnachweis • Versetzungszeugnis nach Klasse 10 in beglaubigter Kopie • ab Februar: Halbjahreszeugnis der Klasse 10 in beglaubigter Kopie
Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt nach einem persönlichen Bewerbungsgespräch. |
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© 2007 Erzbischöfliches Berufskolleg Köln | Letztes Update:
Freitag, 27.11.2009 18:12