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Berufsfachschule für Sozial- und Gesundheitswesen

Fachrichtung Kinderpflege

 

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Ausbildungsziel

Die Berufsfachschule für Sozial- und Gesundheitswesen - Fachrichtung Kinderpflege - bildet staatlich anerkannte Kinderpfleger/-innen aus und vermittelt den Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife. Kinderpfleger/-innen sind im Rahmen von Pflege und Erziehungsprozessen ergänzend tätig. Im jeweiligen Tätigkeitsfeld - Familien oder Tageseinrichtungen - betreuen sie Kinder im Säuglings- und Kleinkindalter.


Fundament der Ausbildung ist das christliche Menschenbild. An ihm orientiert sich die pädagogische Arbeit.

 

Aufnahmevoraussetzungen

mindestens Sekundarabschluss I
- Hauptschulabschluss nach Klasse 10

 

Dauer und Organisation der Ausbildung

Die Ausbildung dauert zwei Schuljahre: Eingeschlossen ist ein 16-wöchiges Praktikum. Die praktische Ausbildung erfolgt im Kindergarten. Das erste Halbjahr gilt als Probezeit.

 

Unterrichtsfächer

Berufsbezogener Lernbereich
-   Theorie Sozialpädagogik
-   Fachpraxis Sozialpädagogik
-   Theorie Gesundheitsförderung
-   Fachpraxis Gesundheitsförderung
-   Theorie Ernährung und Hauswirtschaft
-   Fachpraxis Versorgung

-   Mathematik
-   Englisch

Differenzierungsbereich
-   Musik
-   Werken
-   Spiel

Berufsübergreifender Lernbereich
-   Deutsch/Kommunikation
-   Religionslehre
-   Sport/Gesundheitsförderung
-   Politik/Gesellschaftslehre

 

Berechtigungen

Mit der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung wird der Berufsabschluss "Staatlich geprüfter Kinderpfleger/Staatlich geprüfte Kinderpflegerin" erworben wird die Fachoberschulreife zuerkannt, wenn die Fächer Englisch und Mathematik erfolgreich abgeschlossen werden kann in Verbindung mit der Fachoberschulreife die Fachschule für Sozialpädagogik besucht werden.

 

Ausbildungskosten

Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen werden Lernmittel gewährt. Es wird eine Sachkostenpauschale erhoben. Außerdem sind eventuelle Studienfahrten und Workshops zu finanzieren.

 

Ausbildungsbeihilfen

Diese können nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und nach dem Unterhaltsbeihilfegesetz für Schüler des Landes Nordrhein-Westfalen gewährt werden. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit der Förderung nach dem Arbeitsförderungsgesetz.

 

Antrag auf Aufnahme

Die Bewerbungsunterlagen können bereits ab September eingereicht werden.


Dem Antrag sind beizufügen:

•   Lebenslauf

•   drei Passbilder (bitte auf der Rückseite mit Namen versehen)

•   Taufnachweis

•   Versetzungszeugnis nach Klasse 10 in beglaubigter Kopie

•   ab Februar: Halbjahreszeugnis der Klasse 10 in beglaubigter Kopie

 

Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt nach einem persönlichen Bewerbungsgespräch.

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© 2007 Erzbischöfliches Berufskolleg Köln | Letztes Update: Freitag, 27.11.2009 18:12