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Zweijährige Berufsfachschule für Sozial- und Gesundheitswesen

für Schüler/-innen mit Fachoberschulreife

 

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Ausbildungsziel

Die zweijährige Berufsfachschule vermittelt in Verbindung mit 24 Wochen Praxis die Allgemeine Fachhochschulreife und erweiterte berufliche Kennt­nisse im Bereich Sozial- und Gesundheitswesen. Sie bildet außerdem eine Zugangsvoraussetzung für die Fachschule für Sozialpädagogik und die Fachschule für Heilerziehungspflege.


Zudem wird der Einstieg in bestimmte berufliche Ausbildungen erleichtert, wie z.B.:
•   Krankenpfleger/-in
•   Familienpfleger/-in
•   Altenpfleger/-in
•   Arzthelfer/-in
•   Kosmetiker/-in
•   Physiotherapeut/-in
•   Ergotherapeut/-in
•   Diätassistent/-in

 

Fundament der Ausbildung ist das christliche Menschenbild. An ihm orientiert sich die pädagogische Arbeit.

 

Aufnahmevoraussetzungen

•   Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife -

 

Dauer und Organisation der Ausbildung

Vor, während und nach der zweijährigen vollzeitschulischen Ausbildung sind insgesamt 24 Wochen Praktika im Sozial- und Gesundheitsbereich abzuleisten.

 

Unterrichtsfächer

Berufsbezogener Lernbereich:
•   Erziehungswissenschaften
•   Sozialpädagogische Praxis mit Übungen
•   Gesundheitswissenschaften
•   Fachpraxis Gesundheit mit Übungen
•   Biologie
•   Chemie
•   Wirtschaftslehre
•   Englisch
•   Mathematik

 

Berufsübergreifender Lernbereich:
•   Deutsch/Kommunikation
•   Religionslehre
•   Sport/Gesundheitsförderung
•   Politik/Gesellschaftslehre


Differenzierungsbereich:
•   Musik
•   Kunst
•   Psychologie
•   Ernährungswissenschaften
•   Recht und Verwaltung


Berechtigungen

Nach dem erfolgreichen Abschluss der zweijährigen Berufsfachschule für Sozial- und Gesundheitswesen wird die Fachhochschulreife erworben.
Sie berechtigt:
•   zum Besuch der Fachschule für Sozialpädagogik
•   zum Besuch der Fachschule für Heilerziehungspflege
•   bei gegebenen Voraussetzungen zum Besuch der Klasse 12 des Beruflichen Gymnasiums (mit Schwerpunkt Erziehungswissenschaften)
•   zum Studium an Fachhochschulen für Sozialwe- sen
•   zum Studium an Fachhochschulen anderer Fachrichtungen nach einem einschlägigen Praktikum

 

Ausbildungskosten

Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen werden Lernmittel gewährt. Es wird eine jährliche Sachkostenpauschale erhoben. Außerdem sind eventuelle Studienfahrten und Workshops zu finanzieren. An der Schule ist das SchülerTicket eingeführt.

 

Ausbildungsbeihilfen

Diese können nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz gewährt werden. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit der Förderung nach dem Arbeitsförderungsgesetz.

 

Antrag auf Aufnahme
Die Bewerbungsunterlagen können bereits ab September eingereicht werden.
Dem Antrag sind beizufügen:
•   Lebenslauf
•   drei Passbilder (bitte auf der Rückseite mit Namen versehen)
•   Taufnachweis
•   Versetzungszeugnis nach Klasse 10 (in beglaubigter Kopie)
ab Februar: Halbjahreszeugnis der Klasse 10 in beglaubigter Kopie

 

Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt nach einem persönlichen Bewerbungsgespräch ab Mitte Januar.

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